Schulen und Bildungseinrichtungen
Inhalt dieser Seite:
- Frühförderung Sehen
- Schule und Inklusion für blinde und sehbehinderte Kinder
- Berufsausbildung und Umschulung
Frühförderung Sehen
Sehen beeinflusst den Zugang zur Welt. Der Blickkontakt zu Bezugspersonen und anderen Menschen, das Erkennen und Wiedererkennen von Gegenständen, die Möglichkeit sich aufgrund visueller Wahrnehmungen im Raum orientieren zu können spielen bei der kindlichen Entwicklung eine große Rolle. Eine frühzeitige Diagnostik und Frühförderung im Bereich Sehen kommt daher besondere Bedeutung zu.
In Nordrhein-Westfalen können Familien kostenlos die Frühförderangebote für blinde und sehbehinderte Kinder in Anspruch nehmen. Während der Frühförderung soll das verbliebene Sehvermögen angeregt und geschult werden. Darüber hinaus werden Tast- und Hörsinn trainiert. Ziel der Förderangebote ist es, die persönliche und soziale Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Eltern und persönliches Umfeld des Kindes erhalten Beratung.
Um die Entwicklung optimal zu unterstützen, sollte die Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder schon frühzeitig, gegebenenfalls schon kurz nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Sie endet in der Regel mit der Einschulung. Die Frühförderung wird zum größten Teil zuhause oder im Kindergarten durchgeführt.
Die Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder ist in der Regel an den Schulen und Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen angesiedelt. Im Kreis Düren befindet es sich an der LVR-Louis-Braille-Schule.
LVR-Louis-Braille-Schule (Förderschwerpunkt Sehen)
Frühförderzentrum für sehgeschädigte Kinder
Meckerstraße 1 - 3
52353 Düren
E-Mail: fruehfoerderung.louis-braille-schule@ lvr-465.logineo.de
Internet: www.louis-braille-schule-dueren.lvr.de
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung:
- Themenseite „Frühförderung Sehen" des Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- Themenseite „Frühförderung und Schule" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV)
Schule und Inklusion für blinde und sehbehinderte Kinder
In Nordrhein-Westfalen können die Eltern wählen, ob ihr sehbehindertes oder blindes Kind auf eine allgemeine Schule oder eine spezielle Förderschule mit Förderschwerpunkt Sehen gehen soll. Allerdings ist eine Unterstützung im Förderbereich Sehen - egal an welche Schule das Kind gehen soll – von einem sonderpädagogischen Gutachten und der Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs abhängig.
Regulär nehmen Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung oder Blindheit in Nordrhein-Westfalen am Unterricht an einer allgemeinen Schule teil. Dies ist die wohnortnahe Schule, zu der sie auch ohne eine Seheinschränkung gegangen wären. Das ist mit Inklusion gemeint. Um die blinden und sehbehinderten Schüler*innen im gemeinsamen Unterricht mit ihren nicht seheingeschränkten Klassenkamerad*innen sehbehinderungsgerecht zu fördern, können sie Unterstützung durch Blinden- und Sehbehindertenlehrkräfte erhalten. Findet der inklusive Unterricht an einer allgemeinen Schule im Kreis Düren statt, so kommen diese speziell ausgebildeten Pädagog*innen zumeist von einer der beiden Förderschulen mit Förderschwerpunkt Sehen aus Aachen oder Düren.
Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind direkt an einer der Förderschulen mit Förderschwerpunkt Sehen unterrichten zu lassen. Hier werden blinde oder sehbehinderte Kinder und Jugendliche von speziell dazu geschulten Heil- und Sonderpädagog*innen in kleinen Lerngruppen gemäß ihrem speziellen Förderbedarf unterrichtet.
An der LVR-Louis-Braille-Schule (Förderschwerpunkt Sehen) in Düren können blinde und sehbehinderte Kinder die Vor- und Grundschule besuchen und einen Hauptschulabschluss ablegen, zudem gibt es einen Mehrfachbehindertenbereich. Die mittlere Reife oder die allgemeine Hochschulreife (Berufliches Gymnasium) kann am LWL-Berufskolleg Soest (Förderschwerpunkt Sehen) erworben werden. Soll das Abitur an einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Sehen abgelegt werden, so ist dies nur außerhalb von Nordrhein-Westfalen möglich: an der Deutschen Blindenstudienanstalt Marburg oder der Brandenburgischen Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königs Wusterhausen.
Berufsausbildung und Umschulung
Menschen mit einer Seheinschränkung arbeiten in den verschiedensten Bereichen. Technische Hilfen wie Bildschirmvergrößerung, Sprachausgabe oder die Ausgabe des Bildschirminhalts auf einer sogenannten Braillezeile ermöglichen die verschiedensten Bürotätigkeiten. Aber auch Berufe wie unter anderem Masseur oder Physiotherapeut sind bei blinden und sehbehinderten Menschen verbreitet.
Verschlechtert sich das Sehen, geht es natürlich zunächst darum, die angestrebte Ausbildung abzuschließen oder den erlernten Beruf weiter auszuüben. In spezialisierten Berufsbildungswerken (BBW) und Berufsförderungswerken (BFW) werden Ausbildungs- und Umschulungsangebote für seheingeschränkte Lernende angeboten. Sie erarbeiten auch berufliche Perspektiven, wenn es in der aktuellen Ausbildung oder im aktuellen Beruf wegen der Seheinschränkung nicht weitergehen kann. Wichtig dabei: Die Finanzierung der BBW- und BFW-Unterstützung sowie die beruflich notwendigen technischen Hilfsmittel werden von Leistungsträgern wie der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
Die auf blinde und sehbehinderte Menschen ausgerichteten BBW und BFW in Nordrhein-Westfalen befinden sich in Soest und Düren:
LWL-Berufsbildungswerk Soest
Hattroper Weg 57
59494 Soest
Telefon: 02921 684-0
E-Mail: bbw-soest@ lwl.org
Internet: www.lwl-bbw-soest.de
Berufsförderungswerk Düren gGmbH
Karl-Arnold-Straße 132-134
52349 Düren
Telefon: 02421 598‑0
E-Mail: info@ bfw-dueren.de
Internet: www.bfw-dueren.de
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